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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christoph Theuring – PC-Rettung-Eifel.de, Virneburg

  1. Geltungsbereich
    1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
  2. Angebot
    1. Unsere Angebote sind stets frei bleibend und unverbindlich.
    2. Technische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
  3. Preise
    1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Virneburg. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen MwSt.
  4. Liefer- und Leistungszeit
    1. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig.
    2. Im übrigem kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
  5. Versand und Gefahrübergang
    1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
    2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat.
    3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
    4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt auf Kosten des Käufers.
  6. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
    1. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
    2. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach Auftreten der Mängel schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
    3. Bei begründeten Mängelrügen können wir verlangen, dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns schickt. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungarbeiten an einem anderen, von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, werden wir diesem Verlangen nachkommen, jedoch nur unter gesonderter Berechnung von Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen.
    4. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    5. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
    6. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
    2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wert anteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden Vorbehaltsware bezeichnet.
    3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
  8. Zahlung
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
    2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen anzurechnen.
    3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nach dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG), zu berechnen.
    4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
  9. Schutz- und Urheberrechte
    1. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis bezüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
    2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. frei zustellen.
    3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers bestimmt. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
  10. Gerichtsstand
    1. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für den Geschäftssitz der adhoc dataservice GmbH örtliche Gericht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und EAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  11. Teilnichtigkeit
    1. Sollten einzelne Bestimmungen aus irgendwelchen Rechtsgründen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer etwaigen unwirksamen Bestimmung, eine Ersatzregelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  12. Abnahme individueller Programmanpassung und -entwicklung
    1. Nachdem alle zum Vertragsgegenstand gehörenden Unterlagen ordnungsgemäß an den Auftraggeber übergeben sind, führt der Auftraggeber die Abnahme des Programmpaketes durch. Werden dabei Mängel festgestellt, so wird die Firma adhoc dataservice diese Mängel unverzüglich und unentgeltlich beseitigen und das Programmpaket wiederum zur Abnahme bereitstellen. Der Auftraggeber führt dann erneut die Abnahme durch. Nimmt der Auftraggeber nach der Bereitstellung des Programmpaketes zur Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, so gilt das Programmpaket 6 Wochen nach der Bereitstellung zur Abnahme als abgenommen. Sollten Fehler des Programmpaketes auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, so werden sie auf Wunsch zu jeweils zu vereinbarenden angemessenen Preisen und Bedingungen beseitigt.